Versicherungen
Krankenversicherung
Pflegekinder sind entweder über ihre eigenen Eltern krankenversichert oder sie können in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Pflegeeltern mitversichert werden.
Haftpflichtversicherung
Pflegekinder sind in der Familienhaftpflichtversicherung der Pflegeeltern eingeschlossen. Hierbei handelt es sich um Ansprüche Dritter, jedoch nicht um die Ansprüche von Pflegekindern gegenüber ihren Pflegeeltern und umgekehrt.